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   VGH Bayern, 13.12.2016 - 6 B 16.978   

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VGH Bayern, 13.12.2016 - 6 B 16.978 (https://dejure.org/2016,51467)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.12.2016 - 6 B 16.978 (https://dejure.org/2016,51467)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 6 B 16.978 (https://dejure.org/2016,51467)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenausbaubeitrag; öffentliche Einrichtung; Ortsstraße; nachträgliche Widmung; Entstehen der sachlichen Beitragspflichten; Heilung des Beitragsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 18.05.2016 - 6 ZB 15.2785

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2016 - 6 B 16.978
    Mit Beschluss vom 18. Mai 2016 - 6 ZB 15.2785 - hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Berufung des Beklagten gegen den stattgebenden Teil des Urteils des Verwaltungsgerichts zugelassen, soweit dieses den Beitragsbescheid vom 27. November 2013 hinsichtlich eines Beitragsteils in Höhe von 329, 16 EUR aufgehoben hat; gleichzeitig wurde der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen den klageabweisenden Teil des Urteils abgelehnt.

    Danach sind Ortsstraßen Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinne des BauGB dienen mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen (BayVGH, U. v. 1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris; B. v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 7).

    Die sachlichen Beitragspflichten können erst entstehen, wenn eine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist (BayVGH, U. v. 1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris; B. v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 8; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 31 Rn. 3).

    Nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG erhält eine Straße - außer durch die oben genannte Eintragung in das Bestandsverzeichnis - auch durch die Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (BayVGH, U. v. 1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris; B. v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 8).

    Deshalb ist neben dem Abschluss der Erneuerungsmaßnahme und dem Vorhandensein einer wirksamen Beitragssatzung die entsprechende - vollständige - straßenrechtliche Widmung Voraussetzung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflichten (vgl. BayVGH, U. v. 1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris; B. v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 17).

    Ein ursprünglich wegen fehlender oder nicht vollständiger Widmung rechtswidriger Beitragsbescheid unterliegt daher nicht der Aufhebung, wenn die (vollständige) Widmung der ausgebauten Straße nach Erlass des angefochtenen Bescheids nachgeholt wird (u. a. BayVGH, B. v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 17; B. v. 12.8.2008 - 6 ZB 05.1617 - juris Rn. 5; Driehaus in ders. , Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 172 ff., 177).

  • VGH Bayern, 01.12.2016 - 6 BV 16.856

    Erhebung von Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2016 - 6 B 16.978
    Danach sind Ortsstraßen Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinne des BauGB dienen mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen (BayVGH, U. v. 1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris; B. v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 7).

    Die sachlichen Beitragspflichten können erst entstehen, wenn eine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist (BayVGH, U. v. 1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris; B. v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 8; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 31 Rn. 3).

    Nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG erhält eine Straße - außer durch die oben genannte Eintragung in das Bestandsverzeichnis - auch durch die Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (BayVGH, U. v. 1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris; B. v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 8).

    Deshalb ist neben dem Abschluss der Erneuerungsmaßnahme und dem Vorhandensein einer wirksamen Beitragssatzung die entsprechende - vollständige - straßenrechtliche Widmung Voraussetzung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflichten (vgl. BayVGH, U. v. 1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris; B. v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 17).

    Das gilt auch, wenn sämtliche Voraussetzungen für die Widmung bereits jahrelang vorgelegen haben (vgl. BayVGH, U. v. 1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris; NdsOVG, B. v. 21.5.2012 - 9 LB 100/10 - nicht veröffentlicht; Driehaus in ders. , Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 487a).

    Führt eine Gemeinde etwa an einer entsprechend gewidmeten Gemeindeverbindungsstraße (Art. 46 Nr. 1 BayStrWG) im Rahmen ihrer Straßenbaulast (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG) - beitragsfreie - Erneuerungsmaßnahmen durch, kann sie nach Änderung der Verkehrsbedeutung und entsprechender Umstufung zur Ortsstraße diesen abgeschlossenen Sachverhalt beitragsrechtlich nicht rückwirkend als beitragspflichtige Erneuerung einer Ortsstraße umqualifizieren (BayVGH, U. v. 1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris).

  • VG München, 08.12.2015 - M 2 K 15.1651

    Heranziehung zum Straßenausbau größtenteils rechtmäßig

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2016 - 6 B 16.978
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 8. Dezember 2015 - M 2 K 15.1651 - geändert.
  • VGH Bayern, 12.08.2008 - 6 ZB 05.1617

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; verfrühter Beitragsbescheid; Heilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2016 - 6 B 16.978
    Ein ursprünglich wegen fehlender oder nicht vollständiger Widmung rechtswidriger Beitragsbescheid unterliegt daher nicht der Aufhebung, wenn die (vollständige) Widmung der ausgebauten Straße nach Erlass des angefochtenen Bescheids nachgeholt wird (u. a. BayVGH, B. v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 17; B. v. 12.8.2008 - 6 ZB 05.1617 - juris Rn. 5; Driehaus in ders. , Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 172 ff., 177).
  • VGH Bayern, 07.07.2010 - 8 ZB 09.3196

    Berufungszulassung (abgelehnt); Mehrfachbegründung im angefochtenen Urteil;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2016 - 6 B 16.978
    Die negative Fiktion gilt selbst dann, wenn die Straße tatsächlich ununterbrochen für den örtlichen Verkehr in Anspruch genommen worden ist (BayVGH, B. v. 7.7.2010 - 8 ZB 09.3196 - juris Rn. 8; Häußler in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 67 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655

    Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die

    Für diese Straßenbestandteile gilt die negative Publizität des Art. 67 Abs. 5 BayStrWG (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - BayVBl 2017, 418 = juris Rn. 15).
  • VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.705

    Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubescheides

    Danach sind Ortsstraßen Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinn des Baugesetzbuchs dienen mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen (BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - BayVBl 2017, 418; U.v.1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris; B.v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 7).

    Selbst wenn die Straße "A" bzw. die Anlage "A-Ortsmitte" straßenrechtlich überhaupt nicht gewidmet wäre, könnte diese nachgeholt und die Beitragspflicht damit zum Entstehen gebracht werden (BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - juris Rn. 20).

    Führt eine Gemeinde etwa an einer tatsächlich nur den nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder der Gemeindeteile untereinander oder deren Verbindung mit anderen Verkehrswegen vermittelnden und entsprechend gewidmeten Gemeindeverbindungsstraße im Rahmen ihrer Straßenbaulast (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG) - beitragsfreie - Erneuerungsmaßnahmen durch, kann sie nach Änderung der Verkehrsbedeutung und entsprechender Umstufung zur Ortsstraße diesen abgeschlossenen Sachverhalt beitragsrechtlich nicht rückwirkend als beitragspflichtige Erneuerung einer Ortsstraße (um-)qualifizieren (BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - BayVBl 2017, 418; U.v. 1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris).

  • VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.707

    Rechtmäßigkeit von Straßenausbaubescheiden

    Danach sind Ortsstraßen Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinn des Baugesetzbuchs dienen mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen (BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - BayVBl 2017, 418; U.v.1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris; B.v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 7).

    Selbst wenn die Straße "A" bzw. die Anlage "A-..." straßenrechtlich überhaupt nicht gewidmet wäre, könnte diese nachgeholt und die Beitragspflicht damit zum Entstehen gebracht werden (BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - juris Rn. 20).

    Führt eine Gemeinde etwa an einer tatsächlich nur den nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder der Gemeindeteile untereinander oder deren Verbindung mit anderen Verkehrswegen vermittelnden und entsprechend gewidmeten Gemeindeverbindungsstraße im Rahmen ihrer Straßenbaulast (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG) - beitragsfreie - Erneuerungsmaßnahmen durch, kann sie nach Änderung der Verkehrsbedeutung und entsprechender Umstufung zur Orts straße diesen abgeschlossenen Sachverhalt beitragsrechtlich nicht rückwirkend als beitragspflichtige Erneuerung einer Orts straße (um-)qualifizieren (BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - BayVBl 2017, 418; U.v. 1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris).

  • VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.738

    Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubeitragsbescheides

    Danach sind Ortsstraßen Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinn des Baugesetzbuchs dienen mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen (BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - BayVBl 2017, 418; U.v.1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris; B.v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 7).

    Selbst wenn die Straße "C" straßenrechtlich überhaupt nicht gewidmet wäre, könnte diese nachgeholt und die Beitragspflicht damit zum Entstehen gebracht werden (BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - juris Rn. 20).

    Führt eine Gemeinde etwa an einer tatsächlich nur den nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder der Gemeindeteile untereinander oder deren Verbindung mit anderen Verkehrswegen vermittelnden und entsprechend gewidmeten Gemeindeverbindungsstraße im Rahmen ihrer Straßenbaulast (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG) - beitragsfreie - Erneuerungsmaßnahmen durch, kann sie nach Änderung der Verkehrsbedeutung und entsprechender Umstufung zur Orts straße diesen abgeschlossenen Sachverhalt beitragsrechtlich nicht rückwirkend als beitragspflichtige Erneuerung einer Orts straße (um-)qualifizieren (BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - BayVBl 2017, 418; U.v. 1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris).

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656

    Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage

    Für diese Straßenbestandteile gilt die negative Publizität des Art. 67 Abs. 5 BayStrWG (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - BayVBl 2017, 418 = juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 01.10.2018 - 6 ZB 18.1466

    Gemeindliche Eigenbeteiligung in der Ausbaubeitragssatzung

    Ist ein Vorauszahlungsbescheid in diesem Zeitpunkt ganz oder teilweise rechtswidrig, kann er jedoch - wie ein endgültiger Beitragsbescheid (z.B. BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - BayVBl 2017, 418 Rn. 20) - durch nachträglich eintretende tatsächliche oder rechtliche Umstände geheilt werden und deshalb im gerichtlichen Verfahren nicht mehr der Aufhebung unterliegen (zur insoweit vergleichbaren erschließungsbeitragsrechtlichen Vorausleistung Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 18 Rn. 40).
  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 6 B 17.519

    Rechtswidrige Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Diese grundstücksbezogene Anforderung, kann - im Gegensatz zu den einrichtungsbezogenen Voraussetzungen für das Entstehen der Beitragspflichten, wie etwa die straßenrechtliche Widmung (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - BayVBl 2017, 418 ff.) - nicht mit heilender Wirkung nachgeholt werden.
  • VGH Bayern, 28.03.2019 - 6 ZB 19.60

    Straßenausbaubeitrag

    Der beitragsrechtliche Begriff "Ortsstraße" folgt dem straßenrechtlichen, in Art. 46 Nr. 2 BayStrWG definierten Begriff (BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - juris Rn. 14).
  • VG Bayreuth, 19.05.2021 - B 4 K 20.311

    Erstmalige Herstellung einer Erschließungsmaßnahme

    Die endgültige Beitragspflicht ist auch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch nicht entstanden, da es trotz technischer Fertigstellung der Anlage bis heute an der erforderlichen Widmung fehlt (BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 -, juris).
  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 6 B 22.200

    Klage gegen Erschließungsbeitrag

    Erst wenn die Straße vollständig gewidmet ist oder als gewidmet gilt, stellt sie eine öffentliche Einrichtung dar, für die Erschließungsbeiträge erhoben werden dürfen (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - BayVBl. 2017, 418 Rn. 18; NdsOVG, B.v. 4.3.2016 - 9 LA 154/15 - juris Rn. 39).
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